Finanzierung

Heilpädagogische Leistungen werden nicht von den Krankenkassen bezahlt, sondern sind Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch VIII bzw. IX. Für eine Übernahme der Kosten ist eine Genehmigung durch das zuständige Amt notwendig. Die Grundlage für die Genehmigung der Maßnahmen findet sich im Gesetz und ist nicht einkommens- oder vermögensabhängig! Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Landratsamt. Eine fachärztliche Stellungnahme bzw. Empfehlung für die heilpädagogische Maßnahme ist von einem Kinder- und Jugendpsychiater- Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) erforderlich. 

Zwischen den Landkreisen Ludwigsburg und dem Enzkreis als Leistungsträger und der Heilpädagogischen Praxis Ahndorf wurden Vereinbarungen (Vergütungs- und Leistungsvereinbarung) nach §77 SGB VIII geschlossen.

Somit können die genehmigten Kosten für Behandlungen bei vom Leistungsträger (Amt) übernommen werden. 

Im Bedarfsfall ist eine Selbstfinanzierung ebenfalls möglich.